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Betreuungsdienst

Betreuungsdienst und Rettungs-/Sanitätsdienst sind Partner in einem funktionierenden, ganzheitlichen Hilfeleistungssystem. Ob bei Unfällen, Einsätzen mit einer Vielzahl Betroffener, Massennotständen oder in Katastrophensituationen ist der Betreuungsdienst gefordert, um insbesondere unverletzten Betroffenen das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit zu geben.

Ohne betreuungsdienstliche Hilfen ist das Hilfeleistungssystem einseitig, da es die Hilfebedürftigkeit der Vielzahl unverletzter Personen nicht berücksichtigt.

Anlässe für Betreuungseinsätze

  • Verkehrsunfälle
  • Brandunglücke
  • Staubildungen
  • Evakuierungen
  • Überschwemmungen
  • Großveranstaltungen
  • Hilfen für Flüchtlinge
  • Katastrophen

Die genannten Ereignisse bewirken oftmals, dass sich die davon Betroffenen nichtmehr in dem sonst gewohnten Maße selbst versorgen können. Um das Ausmaß der ggf. erforderlich werdenden Hilfeleistung erkennen zu können, muss zunächst einmal die akutelle Situation der Betroffenen festgestellt werden.

Aufgaben des Betreuungsdienstes

  • Auffangen, sammeln, leiten
  • Beruhigen, aufklären, betreuuen
  • Kleidung bereitstellen und anbieten
  • Verpflegen
  • Hygieneartikel ausgeben
  • Notdürftig unterbringen
  • Erstregistrierung
  • Weiterreise organisieren

Vordringliche Aufgabe des Betreuungsdienstes ist es, zunächst das Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln. Die Betroffenen müssen erkennen, dass jemand für sie da ist und fachliche Hilfe organisiert wird.