Ausbildung/Personal
Personal
Im Rettungsdienst des BRK treffen Sie auf haupt-, ehren- und nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die für den Rettungsdienst notwendige Ausbildung erwerben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausbildungsstätten des BRK. Diese Schulen und Ausbildungseinrichtungen bieten ein umfangreiches und qualitativ hochwertiges Aus- und Fortbildungsangebot. Es ermöglicht unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern immer auf dem aktuellen medizinischen Wissensstand zu bleiben und versetzt sie in die Lage, stets qualifiziert und kompetent zu helfen.
Die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche Mindestqualifikation der Mitarbeiter im Rettungsdienst ist im Bayerischen Rettungsdienstgesetz verbindlich geregelt.
Notärztin/Notarzt
Notärzte führen die erste ärztliche Hilfe am Notfallort durch. Dazu gehören, die Wiederherstellung und Sicherung der Vitalfunktionen, die Überwachung der Rettung, die Vorbereitung und ärztliche Überwachung des Transportes.
Der Notarztdienst in Bayern wird durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Rettungszweckverbände gewährleistet. Ärzte die am Notarztdienst teilnehmen wollen, müssen gegenüber der KVB einen besonderen Befähigungsnachweis erbringen. Als Befähigungsnachweis gilt üblicherweise der so genannte Fachkundenachweis Rettungsdienst.
Rettungsassistentinnen/Rettungsassistenten
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten werden auf Rettungswagen zur Versorgung und Betreuung von Notfallpatienten eingesetzt. Auf Notarztwagen und Rettungshubschraubern werden sie als Assistenten des Notarztes tätig.
Die Ausbildung qualifiziert Rettungsassistenten selbstverständlich auch zur selbstständigen Durchführung lebensrettender Maßnahmen, der Herstellung der Transportfähigkeit eines Patienten sowie zur Überwachung und Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen während des Transportes.
Die Berufsbezeichnung Rettungsassistentin / Rettungsassistent ist durch das 1989 in Kraft getretene Rettungsassistentengesetz (RettAssG) geschützt. Zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistentin / Rettungsassistent muss eine zweijährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung und Abschlussgespräch absolviert werden. Die Ausbildung besteht aus einer 1200 Std. dauernden Theorieausbildung mit Klinikpraktikum und 1600 Std. Praktikum auf einer anerkannten Lehrrettungswache.
Rettungssanitäterinnen/Rettungssanitäter
Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter werden im Krankentransport zur Betreuung des Patienten sowie auf Rettungs-, Notarztwagen und Notarzteinsatzfahrzeugen als Fahrer eingesetzt.
Die Rettungssanitäterausbildung ist in den seit 1977 vom Bund- / Länder- Ausschuss für das Rettungswesen vorgegebenen Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst geregelt. Dabei handelt es sich um eine 520 Std. Mindestausbildung die sich in 160 Std. theoretische Ausbildung, 160 Std. Klinikpraktikum, 160 Std. Rettungswachenpraktikum sowie 40 Std. Abschluss- und Prüfungslehrgang gliedert. Die gesamte Ausbildung muss nach drei Jahren abgeschlossen sein.
Rettungsdiensthelferinnen/Rettungsdiensthelfer
Rettungsdiensthelferinnen und Rettungsdiensthelfer (RDH) werden als Fahrer von Kranken- und Rettungswagen eingesetzt.
Die 320 Std. umfassende Ausbildung zum/zur Rettungsdiensthelfer/in gliedert sich beim BRK in 160 Std. Theorieausbildung mit theoretischer und praktischer Abschlussprüfung und 160 Std. Rettungswachenpraktikum. Sie stellt dabei die notfallmedizinische Grundausbildung für das nichtärztliche Assistenzpersonal im BRK dar.
Sanitäterin/Sanitäter
Jedes aktive ehrenamtliche Mitglied im Bayerischen Roten Kreuz absolviert die Sanitätsausbildung. Diese Grundausbildung bildet die Basis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um sich durch die o. g. Ausbildungen im Bereich des Rettungsdienstes weiter zu qualifizieren.
Mit entsprechender Zusatzqualifikation werden Sanitäter/innen auch als Helfer/in vor Ort oder "First Responder" eingesetzt. In dieser Funktion leisten sie, quasi als "Nachbarn", erste Hilfe am Notfallort bis Rettungs- bzw. Notarztwagen eintreffen. Gerade in ländlichen Gebieten kann so die Zeit bis zur Einleitung der ersten lebensrettenden Maßnahmen deutlich verkürzt werden.