Mitgliederversammlung mit Neuwahlen
Für die am 15.03.2025 stattfindende Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Bad Kissingen des Bayerischen Roten Kreuzes mit Neuwahlen sind Wahlvorschläge an den
Wahlvorbereitungsausschuss
BRK-Kreisverband Bad Kissingen
Landwehrstr. 3
97688 Bad Kissingen oder per Mail an: wahlvorbereitungsausschuss@kvbad-kissingen.brk.de zu richten.
Die Wahlvorschläge müssen bis Montag, 03.03.2025, 18:00 Uhr dem Wahlvorbereitungsausschuss vorliegen.
Gemäß §§ 26, 27 und 28 der BRK-Satzung sind zu wählen:
Vorstandschaft:
- der Vorsitzende
- erster stellv. Vorsitzender
- zweiter stellv. Vorsitzender
- der Chefarzt
- der stellv. Chefarzt
- der Schatzmeister
- der stellv. Schatzmeister
- der Justitiar
- der Konventionsbeauftragte
Haushaltsausschuss
- Sieben Mitglieder
- Drei Ersatzmitglieder
4 Delegierte und 4 Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung
2 Delegierte und 2 Ersatzdelegierte zur Landesversammlung
Sämtliche Wahlbewerber können Männer oder Frauen sein. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein.
Vorschlagsberechtigt für alle Ämter sind Männer und Frauen, die wahlberechtigt sind. Vorschlags- und wahlberechtigt sind auch Fördermitglieder. Den Mitgliedern des Bayerischen Roten Kreuzes steht ab Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht und ab Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht in einem Kreisverband zu (§ 9 Abs. 2 BRK-Satzung). Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersandt wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (PDF). Vorschlagsberechtigt ist nur, wer bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt ist. Zur Mitgliederversammlung ergeht gesonderte Einladung.
Für den Wahlvorbereitungsausschuss:
Alexander Kretz, Vorsitzender